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myfarmvis stellt Ihnen tagesaktuell Experten-Know-how zur Verfügung. Verpassen Sie keine wichtigen Termine in Ihrer Region. So erhalten Sie einen individuellen Wissensvorsprung, der Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützt.
Der ATStore24 – Ihre digitale Landtechniktheke. Hier finden Sie alles, was Sie auch in den AGRAVIS Landtechnik Niederlassungen bekommen und sogar noch ein bisschen mehr. In einem Sortiment von über 7 Millionen Artikeln finden Sie sicher das Richtige für ihren Bedarf.
myfarmvis erweitert kontinuierlich das Angebot an digitalen Tools: Tagesaktuelle Spritzwetteranzeige, Berechnung des Nacherwärmungsrisikos und vieles mehr. Nutzen Sie unsere digitalen Tools zur Unterstützung Ihrer betrieblichen Abläufe.
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service@myfarmvis.com
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Anbieterin dieses Landwirtschafts-Kundenportals „myfarmvis“ (nachfolgend das „Portal“ oder „myfarmvis“) ist die Raiffeisen Portal GmbH (nachfolgend „Anbieterin“). Genossenschaftliche und andere, aus dem Agrarhandels- sowie Landtechnikumfeld stammende Kunden der Anbieterin, die das Portal in Anspruch nehmen werden nachfolgend vereinheitlichend jeweils auch einzeln „Gesellschaft“ oder zusammen „Gesellschaften“ genannt, sofern keine Differenzierung erforderlich ist. Landwirtschaftliche Kunden der Gesellschaften sowie Mitarbeiter der Gesellschaften, die das Portal nutzen, werden nachfolgend vereinheitlichend jeweils einzeln oder zusammen „Nutzer“ genannt, sofern keine Differenzierung erforderlich ist.
Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen (1) der Anbieterin und der jeweiligen Gesellschaft sowie (2) dem jeweiligen Nutzer hinsichtlich der Nutzung des von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Landwirtschafts-Kundenportals "myfarmvis" ausschließlich.
Die für den Nutzer relevanten Gesellschaften sind für jeden Nutzer im Bereich „Kundenbeziehungen“ des Menu-Punktes „Mein Profil“ einsehbar und verwaltbar. Hier trifft jeder landwirtschaftliche Nutzer zudem eine Auswahl über die Gesellschaften, mit denen er in Geschäftsbeziehung steht.
Über das Portal stellt die Anbieterin dem Nutzer sowohl eigene Informationen und Daten zur Verfügung als auch Informationen und Daten, die sie im Auftrag der Gesellschaften, die mit dem Nutzer in geschäftlicher Beziehung stehen, für diesen Zweck erhalten hat.
Die Weitergabe und Verarbeitung dieser Daten erfolgt unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die Anbieterin ist nur auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen bereit, den Nutzern einen Zugang zum Portal sowie zur Aufnahme einer Nutzungsbeziehung im Rahmen dieses Portals zu Gesellschaften, die mit dem Nutzer in Geschäftsbeziehung stehen bzw. treten wollen, zu ermöglichen. Der Nutzer akzeptiert mit jedem Login die jeweils aktuelle Version der Nutzungsbedingungen, indem er sich mit seinem Benutzernamen und seinem Passwort anmeldet. Die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen können vor dem Login auch in der Fußzeile der Internetseite https://www.myfarmvis.com abgerufen werden. Die Anbieterin ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Nutzer wird über anstehende Änderungen oder Ergänzungen sowie deren Zeitpunkt des Inkrafttretens durch Veröffentlichung im Kundenportal informiert. Mit dem nächsten Login nach dem genannten Zeitpunkt akzeptiert der Nutzer die entsprechenden Änderungen oder Ergänzungen. Einer gesonderten Zustimmung bedarf es daher nicht.
Der Nutzer erhält die Zugangsberechtigungen und die damit verbundenen Erlaubnisse zur Nutzung der für ihn freigeschalteten Kundenportale und Funktionen seiner ausgewählten Gesellschaften. Die diesen Funktionen zugeordneten Inhalte und Zugriffsrechte finden sich im Detail für jeden Nutzer im Kundenportal. Die in den Portalen vorliegenden Inhalte der Anbieterin ebenso wie von bereitstellenden Gesellschaften sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Inhalte, insbesondere von Grafiken, Tondokumenten, Videosequenzen, Texten und sonstigen Inhalte außerhalb der berechtigten Nutzung der jeweiligen Funktionen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin sowie der jeweiligen Gesellschaft nicht gestattet.
Die Anbieterin sowie die Gesellschaften, die mit dem Nutzer in Geschäftsbeziehung stehen, stellen dem Nutzer über das Kundenportal Informationen und Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung, die der Nutzer herunterladen kann. Auf die Informationen und Unterlagen kann der Nutzer über einen kostenfreien Zugang zugreifen. Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Speicherung seiner heruntergeladenen Informationen systemseitig nicht erfolgt. Ihm wird empfohlen, diese bei Bedarf extern zu speichern. Die Anbieterin stellt dem Nutzer vorab Zugangsdaten, bestehend aus einem Benutzernamen sowie ein persönliches Passwort, zur Verfügung. Der Nutzer darf die erhaltenen Zugangsdaten -insbesondere das Passwort- ausschließlich sachgerecht für die Zusammenarbeit mit der Anbieterin sowie Gesellschaften, mit denen er in Geschäftsbeziehung steht, nutzen und nicht an Dritte weitergeben. Nach erstmaliger Anmeldung im Kundenportal hat der Nutzer das Passwort zu ändern und durch ein eigenes zu ersetzen. Die Zugangsdaten sind vom Nutzer geheim zu halten. Er hat darüber hinaus Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die einen Zugriff Dritter auf die Zugangsdaten verhindern oder erschweren (z.B. Einsatz einer Firewall, regelmäßige und aktuelle Virenprüfung, Änderung des Passwortes mindestens im halbjährigen Rhythmus), um Missbrauch und Angriffe von außen wie auch von innen zu verhindern. Wird dem Nutzer ein entsprechender Missbrauch oder Angriff bekannt, hat er die Anbieterin umgehend darüber zu informieren. Der Zugang zum Portal wird dann von der Anbieterin gesperrt. Die Sperre wird erst aufgehoben, wenn der Nutzer den Zugang neu beantragt. Die Anbieterin ist berechtigt, jederzeit den Betrieb des Kundenportals ganz oder teilweise einzustellen und gewährleistet keine ununterbrochene Verfügbarkeit des Kundenportals. Die Gesellschaften sind jeweils berechtigt, die Bereitstellung von Informationen und Daten im Kundenportal jederzeit ganz oder teilweise einzustellen und gewährleisten keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Bereitstellung von Informationen und Daten im Kundenportal. Der Anbieterin steht das Recht zu, jederzeit den Zugriff auf das Kundenportal in Gänze oder in Teilen zu verweigern oder für die Zukunft zu untersagen. Jede Gesellschaft ist ihrerseits berechtigt, eine eingegangene Kundenbeziehung zum Nutzer im Rahmen des Portals aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Der Nutzer erhält den Benutzernamen und das Passwort ausschließlich für die persönliche Nutzung zum Abruf der ihn betreffenden Unterlagen und Daten. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person oder eine GbR, ist sicherzustellen, dass die Zugangsdaten nur von einer der Anbieterin zu benennenden berechtigten Person und gegebenenfalls noch einem Stellvertreter, der ebenfalls zu benennen ist, bekannt gegeben werden. Der Nutzer stellt sicher, dass zur Kommunikation eine aktuelle E-Mailadresse hinterlegt wird. Hat der Nutzer über eine Gesellschaft, die mit dem Nutzer in geschäftlicher Beziehung steht, den Zugang für dieses Kundenportal beantragt, kann er jederzeit schriftlich gegenüber der Anbieterin oder auch gegenüber dieser Gesellschaft die Löschung seines Zugangs verlangen. Die Anbieterin wird in diesem Fall den Zugang sperren und alle in diesem Zusammenhang gespeicherten Benutzerdaten löschen.
Die Nutzer werden durch die jeweilige Gesellschaft informiert, wenn diese beabsichtigt, das Portal nicht länger zu nutzen. Dieses umfasst neben dem Zeitpunkt, ab wann die relevanten Daten durch die Gesellschaft nicht mehr bereitgestellt werden können, auch den Zeitpunkt, ab wann die Daten des Nutzers im Portal zu löschen sind und dass dem Nutzer empfohlen wird, seine Daten extern zu sichern.
Die Anbieterin bietet das Kundenportal nach Art und Umfang auf der Grundlage der aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen des Internets an. Schadensersatzansprüche des Nutzers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sowohl gegen die Anbieterin hinsichtlich des Kundenportals als auch gegen die jeweilige Gesellschaft, mit der der Nutzer in Geschäftsbeziehung steht, hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen und Daten, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, bestehen nur, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen der Arglist, des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart war, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist der Anspruch auf Ersatz des Schadens auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. "Wesentliche Vertragspflichten" sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Nutzers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Sofern mittels Link auf andere Web-Sites verwiesen wird, unterliegen diese Inhalte nicht der Kontrolle von der Anbieterin sowie den Gesellschaften. Aus diesem Grund wird eine Verantwortung für entsprechende Inhalte abgelehnt. Die Anbieterin und die Gesellschaften machen sich die Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen.
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen Münster in Westfalen.
1. Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
2. Sie gelten gegenüber Unternehmern auch für alle zukünftigen Geschäfte ausschließlich.
3. Bestellungen oder Aufträge sind für den Kunden bindend; der Vertrag kommt nach unserer Wahl durch Auftragsbestätigung oder Ausführung der Bestellung oder des Auftrages zustande.
4. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Gegenbestätigungen lehnen wir ausdrücklich ab. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
1. Konstruktions- und/oder Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden für den vertragsgemäßen Verwendungszweck zumutbar sind.
2. Muster, Proben, Analysedaten und sonstige Beschaffenheitsangaben unsererseits sind im Rahmen des Handelsüblichen nur Anhaltspunkte innerhalb der tatsächlich anzutreffenden Bandbreite der entsprechenden Werte zu Abmessung, Farbe, Qualität, chemischer Zusammensetzung und Wirkungsweise der von uns gelieferten Ware. Außer bei dem Bezug von Mineralölerzeugnissen beträgt die zulässige Mengentoleranz bei allen Beförderungsarten zur vertraglich vereinbarten Menge +/- 5 %. Mengenangaben im Angebot oder Kaufvertrag mit dem Zusatz „ca.“ berechtigen zu einer bis zu 10 %igen Mehr- oder Minderlieferung. Der Vertrag gilt auch bei entsprechender Mehr- oder Minderlieferung als erfüllt. Der Kaufpreis richtet sich dann nach Ziffer III. 2. dieser AGB.
3. Eine Garantie für die Beschaffenheit, die Haltbarkeit oder den Ertrag des Liefergegenstandes oder ein Beschaffungsrisiko übernehmen wir nur durch ausdrückliche Erklärung, nicht aber aufgrund des Inhaltes von Produktbeschreibungen, technischen Daten und anderen Drucksachen und Informationen.
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Lager oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Angegebene und vereinbarte Preise verstehen sich Unternehmern gegenüber netto zuzüglich der Mehrwertsteuer in der zur Zeit der Ausführung unserer Leistungen geltenden gesetzlichen Höhe.
2. Unsere Kaufpreisforderung erhöht oder ermäßigt sich entsprechend der tatsächlich nach Ziffer II. 2. gelieferten Menge.
3. Mangels besonderer Vereinbarungen ist die Zahlung sofort nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle zu leisten. Skontozusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
4. Zahlungen dürfen an unsere Angestellten nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.
5. Wir nehmen Wechsel oder Schecks nur bei entsprechender Vereinbarung und nur zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
6. Unsere Forderungen werden auch im Fall der Gewährung von Zahlungsfristen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn der Kunde schuldhaft Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Tatsachen eintreten, die begründeten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen. Hiervon abweichende Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes bleiben unberührt.
7. Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nicht aufrechnen, es sei denn, der zur Aufrechnung gestellte Anspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Unternehmer dürfen gegenüber unseren Ansprüchen ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der ihnen zugrunde liegende Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das gilt auch für das unternehmerische Zurückbehaltungsrecht aus den §§ 369 bis 372 HGB.
8. Besteht zwischen uns und dem Kunden eine laufende Geschäftsbeziehung, so werden -soweit nichts anderen bestimmt ist- alle entstehenden gegenseitigen Forderungen in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Bestimmungen des HGB gelten. Auf dem Kontokorrentkonto werden die einzelnen Schuldsalden mindestens in Höhe eines Zinssatzes von 5 % bei Verbrauchern und 9 % bei Unternehmern jeweils über dem Basiszinssatz verzinst. Unsere Kontoauszüge gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Wir werden den Kunden hierauf spätestens mit Beginn der Frist besonders hinweisen.
9. Im Falle einer Zahlung im SEPA-Basis- oder Firmenlastschriftverfahren benachrichtigen wir den Kunden bei einmaliger SEPA-Lastschrift und bei jeder SEPA-Dauerlastschrift mit wechselnden Beträgen spätestens einen Werktag vor Lastschrifteinzug über diesen. Bei erstmaliger SEPA-Dauerlastschrift mit gleichbleibenden Beträgen benachrichtigen wir den Kunden spätestens einen Werktag vor der ersten Lastschrift über den ersten Lastschrifteinzug und die Folgeeinzüge.
1. Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben haben. Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Lieferfrist mit dem Tage der Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrages oder der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf bei einer Versandschuld der Liefergegenstand an die zum Transport vorgesehene Person übergeben wurde, oder bei Eigentransport unser Lager oder bei Versendung ab Werk das Werk des Herstellers verlassen hat oder bei einer Hohlschuld die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
3. Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen für die Erbringung unserer vertraglich geschuldeten Lieferung/Leistung, Lieferungen/Leistungen unserer Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender entsprechender Eindeckung (kongruente Eindeckung) nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) ein, so werden wir den Kunden unverzüglich schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Der Höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen -z.B. durch Feuer, Wasser oder Maschinenschäden -, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind, gleich. Ist ein Liefer-/Leistungstermin oder eine Liefer-/Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird/werden diese/r aufgrund von vorstehend dargestellten Ereignissen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen. Vorstehende Reglung gilt entsprechend, wenn aus den vorgenannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Liefer- und/oder Leistungstermins eine übliche Liefer- und Leistungsfrist mehr als 7 Kalendertage überschritten wurde. Wird der Vertrag bei von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf Grund der vorstehenden Bestimmungen durch uns oder den Kunden ganz oder teilweise aufgelöst, werden wir dem Kunden für den Fall, dass dieser vorgeleistet haben sollte, den auf den aufgelösten Teil des Vertrages entfallenden Teil der Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der bis zur Lieferung bestehenden Vertragspflicht des Kunden voraus.
1. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.
2. Ist der Kunde Unternehmer, geht bei einer Versendungsschuld mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes die Gefahr auf den Kunden über. Das gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Kunde die Versandkosten übernommen hat.
3. Ist der Kunde Unternehmer und verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
4. Angelieferte Gegenstände sind auch dann, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner nach Gesetz und Vertrag bestehenden Rechte entgegenzunehmen.
5. Teillieferungen sind zulässig.
1. Wir leisten für den Liefergegenstand Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend und in den Ziffern VII. oder VIII. nichts anderes bestimmt ist:
2. Für Verbraucher gilt:
2.1. Die Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an einem gebrauchten, beweglichen Liefergegenstand verjähren vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer Vl. Nr. 4 in einem Jahr ab Gefahrübergang.
2.2. Verbraucher haben uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einem Monat ab Empfang der Ware anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte für offensichtliche Mängel.
3. Für Unternehmer gilt:
3.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Verkauf gebrauchter, beweglicher Liefergegenstände unter dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Hat der Kunde bei einem gebrauchten, beweglichen Kaufgegenstand im Einzelfall Gewährleistungsansprüche - etwa wegen gesonderter Vereinbarung - , so verjähren die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln ein Jahr nach Gefahrübergang. Das gilt nicht in den in Ziffer 4 dieses Abschnitts genannten Fällen.
3.2. Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an beweglichen, neu hergestellten Liefergegenständen verjähren vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer Vl. Nr. 4 in einem Jahr ab Gefahrübergang.
3.3. Für Mängel, die den Wert der Ware oder ihre Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern, leisten wir nach unserer Wahl zunächst Nachlieferung oder Nachbesserung. Bei unerheblichen Mängeln können wir anstelle der Nacherfüllung Minderung gewähren.
3.4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, stehen dem Kunden die Rechte auf Minderung, Rücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung nur zu, wenn er uns vor Ausübung dieser Rechte schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen zur Nacherfüllung gesetzt hat. Diese Rechte setzen ferner voraus, dass der Kunde uns unmissverständlich androht, die Nacherfüllung nach Ablauf dieser Frist nicht mehr zu akzeptieren. Diese Regelung gilt nicht, wenn nach dem Gesetz eine Fristsetzung entbehrlich ist.
4. Die vorstehenden Regelungen über den Ausschluss der Mängelansprüche des Kunden und die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos sowie wenn in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB eine längere Frist festgelegt ist.
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen der Arglist, des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart war, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist der Anspruch auf Ersatz des Schadens auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Für Kaufverträge über die einzelnen Warenarten gilt - wenn der Kunde nicht Verbraucher ist – außerdem folgendes:
1. Düngemittel: Angaben über Prozentgehalte oder Mischungsverhältnisse unserer Waren sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Abweichungen, wie sie trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung der Ware und der Bestimmung unvermeidlich sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen und Forschungsarbeit. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Kunde verantwortlich.
2. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen nur in unangebrochenen Originalabfüllungen weiterverkauft werden. Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr einiger dieser Mittel aus Deutschland ohne Zustimmung des Herstellers verboten ist. Auskünfte über Eigenschaften, Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten erteilen wir nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
3. Die von uns in den Bereichen Saatgut, Düngemittel bzw. Pflanzenschutzmittel gelieferten Waren können zu einer Änderung der Bodenqualität führen. Auch wenn die Veränderung durch eine Wechselwirkung verschiedener Umstände hervorgerufen wird, gilt dies nicht als Mangel der gelieferten Ware. Unsere Haftung ist in beiden Fällen ausgeschlossen.
4. Sonderregelungen für einzelne Produkte:
1. Für Unternehmer gilt:
1.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufender Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
1.2. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
1.3. Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne von §950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Kunde uns schon jetzt im gleichen Verhältnis das Miteigentum hieran. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.4. Erwerben wir in den Fällen der Ziffer 1.3 neues Eigentum, so übertragen wir dieses bereits jetzt unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung unserer in Ziffer 1.1 dieses Abschnitts genannten Forderungen auf den Kunden.
1.5. Der Kunde tritt einen erstrangigen Teil der Forderung aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware in Höhe des von uns berechneten Kaufpreises für den Liefergegenstand schon jetzt an uns ab.
1.6. Der Kunde ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen und uns die Abtretungsanzeige auszuhändigen oder die direkte Anzeige zu ermöglichen. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der Schätzwert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Kunden um mehr als 30%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
2. Für Kunden, die nicht Unternehmer sind, gilt:
2.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für die Lieferung von Ersatzteilen für den entsprechenden Kaufgegenstand und an ihm ausgeführte Reparaturen nebst Zinsen und dergleichen vor.
2.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand ohne unsere Zustimmung weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen untrennbar zu vermengen, zu vermischen oder zu verbinden, solange er unsere Forderungen gemäß Ziffer 2.1 dieses Abschnitts nicht bezahlt hat.
3. Für alle Kunden gilt:
3.1. Beabsichtigt der Kunde nicht den sofortigen, berechtigten Wiederverkauf des Liefergegenstandes oder verlangen wir eine Versicherung, hat der Kunde die uns gehörenden Waren in angemessenen Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und uns die Versicherungsansprüche abzutreten. Wir sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Kunden zu leisten.
3.2. Treten wir wegen vom Kunden zu vertretenen vertragswidrigen Verhaltens vom Vertrag zurück, so ist der Kunde verpflichtet, unter anderem die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes sowie die dadurch anfallenden Verwaltungskosten zu tragen. Diese Kosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen unsererseits gutgebracht.
3.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde uns für den entstandenen Ausfall.
3.4. Im Falle des Bestehens oder Abschlusses eines Kreditvertrages unter Verpfändung des betrieblichen Inventars verpflichtet sich der Kunde, unsere Eigentumsrechte aus dem Eigentumsvorbehalt an den noch nicht vollständig bezahlten Liefergegenständen bei dem betreffenden Kreditinstitut zu sichern.
Zur Prüfung der Bonität des Kunden können wir entsprechende Informationen (z. B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern und Auskunfteien abfragen. Zu den abgefragten Informationen gehören neben dem Namen auch Informationen über die Anschrift des Kunden und bei natürlichen Personen das Geburtsdatum. Diese Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO. Darüber hinaus haben wir ein berechtigtes Interesse an der Durchführung von Bonitätsabfragen gem. Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO. Eine Verarbeitung zu einem anderen Zweck als der Bonitätsprüfung, eine Weitergabe der Daten an Dritte oder eine Übermittlung in ein Drittland finden nicht statt. Dem Kunden wird bei Abfrage der Daten innerhalb eines Monats mitgeteilt, aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen. Die personenbezogenen Daten werden von dem Vertragspartner gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung beendet ist und keine gesetzliche Verpflichtung besteht, diese Daten vorzuhalten.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/ consumers/odr/ zu finden ist. Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und bieten diese Möglichkeit auch nicht an.
1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Sitz. Dies gilt auch für Ansprüche, die im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden. Wir sind darüber hinaus berechtigt, Klage auch in einem Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Die in Ziffer VIII. getroffenen Regelungen (z. B. Schiedsgericht) bleiben hiervon unberührt.
2. Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG). Der gesetzliche Vorrang verbraucherschützender Normen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt hiervon unberührt.
Stand 06/2018
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Im Rahmen der Verifizierung Ihres Status als Kunde einer Genossenschaft im Reiter Mein Profil/Kundenbeziehung erheben wir die für die Verifizierung erforderlichen Daten Kundennummer und Rechnungsadresse. Diese werden zusammen mit Ihren übrigen Daten [Vor- und Nachname, Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer, Handynummer, welche wir aus Ihrem angelegten Profil ziehen, übermittelt an die jeweilige Genossenschaft, mit der Sie angeben, in Kundenbeziehung zu stehen. Dies erfolgt ausschließlich, um Ihrem Vertragspartner, der jeweiligen Genossenschaft, die Möglichkeit zur Bestätigung des Kundenverhältnisses zu geben und Ihnen insofern die Nutzung der Funktionen im Portal zu ermöglichen. Die Datenübermittlung erfolgt ausschließlich zu diesem Verifizierungszweck. Können Ihre Daten nicht verifiziert werden, werden diese bei der Genossenschaft umgehend gelöscht.
Im Rahmen unseres Bestrebens, unsere Beziehung zu Ihnen kontinuierlich zu optimieren, bitten wir Sie gelegentlich, an unseren Kundenbefragungen teilzunehmen. Die Ergebnisse der Umfragen dienen dazu, unsere digitalen Produkte und Dienstleistungen noch besser an Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Ihre Bedürfnisse sind uns wichtig, und wir versuchen, Ihnen Informationen zu Produkten und Dienstleistungen zu geben, die genau zu Ihnen passen. Dafür verwenden wir die Erkenntnisse aus unserer gemeinsamen Geschäftsbeziehung sowie aus der Marktforschung. Wesentliches Ziel ist dabei die Anpassung unserer Produktvorschläge an Ihre Bedürfnisse. In diesem Zusammenhang garantieren wir, dass wir die Daten immer in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht verarbeiten. Wichtig: Sie können jederzeit der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu diesem Zweck widersprechen.
Was analysieren und verarbeiten wir konkret?
Sie haben die Möglichkeit, sich durch Auswahl der für Sie zutreffenden Interessengebiete über unser Portal für unsere Informationsservices, also Informationen zu den Sie interessierenden Fachgebieten im Informationsbereich des Portals, anzumelden. Alle Interessen-Angaben sind freiwillig. Sie haben zu jedem Zeitpunkt das Recht, die Informationsservices ganz oder teilweise zu ändern oder ganz abzuwählen.
Wir nutzen ihre personenbezogenen Daten unter anderem in den folgenden Fällen:
Soweit wir hinsichtlich der Bereitstellung des Kundenportals als Dienstleister für Auftrag gebenden Genossenschaften fungieren, haben wir entsprechende Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen abgeschlossen, mit denen ebenfalls die vorgenannten Sicherheitsmaßnahmen erfasst werden.
Sofern Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere konkretisierte Zwecke eingewilligt haben, ist die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns zulässig. Sie können diese Einwilligung mit Blick auf die Zukunft jederzeit widerrufen, ohne dass Ihnen hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (Kosten Ihres Internet-Anschlusses) entstehen. Der Widerruf der Einwilligung berührt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen.
Als Unternehmen unterliegen wir den unterschiedlichsten gesetzlichen Anforderungen (bspw. aus der Steuergesetzgebung). Um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten.
Wir achten den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und geben Informationen über Sie nur dann weiter, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben, oder zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen.
Bei folgenden Empfängern kommt eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten beispielsweise in Betracht:
Damit wir unsere vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können, kooperieren wir mit anderen Unternehmen. Dazu gehören:
Eigene Dienstleister
Um unseren Betrieb effizient gestalten zu können, greifen wir auf die Dienste externer Dienstleister zurück, die zur Erfüllung der beschriebenen Zwecke personenbezogene Daten von Ihnen erhalten können, darunter IT-Dienstleister, Druck- und Telekommunikationsdienstleister, Inkasso-, Beratungs- oder Vertriebsunternehmen. Wichtig: Wir achten genau auf Ihre personenbezogenen Daten!
Um sicherzustellen, dass bei den Dienstleistern dieselben datenschutzrechtlichen Standards wie in unserem Haus eingehalten werden, haben wir entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen. Diese Verträge regeln u.a.:
Bei Dienstleistern, die ihren Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben, nehmen wir spezielle Sicherheitsmaßnahmen (z.B. durch die Verwendung besonderer Vertragsklauseln) vor, um zu gewährleisten, dass die Daten mit demselben Maß an Umsicht behandelt werden wie im EWR. Wir überprüfen alle unsere Dienstleister regelmäßig auf die Einhaltung unserer Vorgaben.
Ganz wichtig: Auf keinen Fall verkaufen wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte!
Wenn Sie im Rahmen der Portalnutzung einen der Webshops oder DELOS nutzen, werden im Zuge dessen Daten (z.B. Log-In-Daten, Kundennummer, Adresse) an die für diese Dienste zuständigen Gesellschaften übermittelt.
Im Kontext der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und AGRAVIS benötigen wir von Ihnen folgende Kategorien personenbezogener Daten:
Ohne diese Daten ist es uns nicht möglich, Verträge mit Ihnen einzugehen oder durchzuführen.
Gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen speichern wir Ihre personenbezogenen Daten nicht länger, als wir sie für die Zwecke der jeweiligen Verarbeitung benötigen. Sofern die Daten nicht mehr zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten benötigt werden, werden sie von uns regelmäßig gelöscht, außer, ihre befristete Aufbewahrung ist weiter notwendig. Folgende Gründe können für eine weitere Aufbewahrung vorliegen:
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen auch bestimmte Rechte zu. Genaueres ergibt sich aus den entsprechenden Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (dort in den Artikeln 15 bis 21).
Sie haben das Recht, von uns darüber Auskunft zu erhalten, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir verarbeiten. Sofern diese Informationen nicht (mehr) stimmen sollten, können Sie von uns die Berichtigung der Daten verlangen, bei unvollständigen Angaben deren Ergänzung. Sofern wir Ihre Daten an Dritte weitergegeben haben, informieren wir die entsprechenden Dritten bei entsprechender Rechtslage.
Unter folgenden Umständen können Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen:
Beachten Sie bitte, dass wir vor der Löschung Ihrer Daten prüfen müssen, ob kein legitimer Grund zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vorliegt.
Aus einem der folgenden Gründe können Sie von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen:
Sofern die Verarbeitung im öffentlichen Interesse oder auf Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen. Bei erfolgtem Widerspruch werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht weiter verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung Ihrer Daten nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder weil Ihre personenbezogenen Daten der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen. Der Widerspruch steht der Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung nicht entgegen.
In den Fällen, in denen Ihre personenbezogenen Daten für Werbemaßnahmen verwendet werden, können Sie jederzeit gegen diese Form der Verarbeitung Widerspruch einlegen. Wir werden dann Ihre personenbezogenen Daten nicht länger für diese Zwecke verarbeiten.
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte adressiert werden an:
Sie haben das Recht, personenbezogene Daten, die Sie uns zur Verarbeitung gegeben haben, auf Anfrage in einem übertragbaren und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Wir versuchen, Ihre Anfragen und Ansprüche immer schnellstmöglich zu bearbeiten, um Ihre Rechte entsprechend zu wahren. Je nach Häufigkeit der Anfragen kann es jedoch sein, dass bis zu 30 Tage vergehen, ehe wir Sie über Ihr Anliegen weiter informieren können. Falls es länger dauern sollte, werden wir Sie zeitnah über die Gründe für die Verzögerung benachrichtigen und das weitere Verfahren mit Ihnen besprechen.
In einigen Fällen dürfen oder können wir Ihnen keine Auskunft geben. Sofern rechtlich zulässig, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung der Auskunft mit.
Sofern Sie dennoch nicht mit unseren Antworten und Reaktionen zufrieden sind oder der Ansicht sind, dass wir gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen, steht es Ihnen frei, sowohl bei unserem Datenschutzbeauftragten als auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:
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Diese Datenschutzerklärung ist vom Stand 01.07.2020. Registrierte Kunden werden über Änderungen in der Datenschutzerklärung informiert.
1. Lieferant im Sinne dieser Bedingungen ist jeder Unternehmer, der uns Lieferungen und/oder Leistungen erbringt oder erbringen soll. Ist nachfolgend von Lieferungen die Rede, sind auch Leistungen gemeint und umgekehrt.
2. Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers dessen Lieferungen vorbehaltlos annehmen.
3. Die AEB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Lieferungen und/oder Leistungen mit demselben Lieferanten, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1. Angebote sind für uns unverbindlich und kostenlos einzureichen.
2. Dem Lieferanten zur Verfügung gestellte oder von ihm nach unseren Angaben gefertigte Zeichnungen, Modelle, Muster und sonstige Unterlagen dürfen nur zur Bearbeitung des Angebots und zur Ausführung der bestellten Lieferung verwendet werden. Sie sind uns unaufgefordert nach Erledigung unserer Anfrage oder nach Ausführung der bestellten Lieferung unverzüglich zu übergeben. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
1. Bestellungen und sonstige Erklärungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich abgegeben oder bestätigt werden.
2. Auftragsbestätigungen sind an uns voll inhaltlich konform mit der Bestellung und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum der Bestellung (eingehend) zu übermitteln. Sollte die Bestätigung nicht innerhalb dieser Frist eingehen, sind wir zum Widerruf des Auftrags berechtigt.
3. Bestätigt der Lieferant unsere Bestellung mit abweichenden Bedingungen, so bedarf es einer gesonderten Annahme durch uns.
4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Verkäufer uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1. Die Preise sind Festpreise, soweit nicht eine Preisgleitklausel oder ein Preisvorbehalt ausdrücklich von uns bestätigt ist. Die Preise schließen die Vergütung für alle dem Lieferanten mit diesem Auftrag übertragenen Lieferungen und Leistungen ein; Verpackung wird nur bezahlt, wenn eine gesonderte Vergütung dafür ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Die vereinbarten Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, frei Haus an der von uns angegebenen Empfangsstelle.
3. Preiserhöhungen müssen von uns schriftlich anerkannt werden.
1. Für Inhalt, Art und Umfang der Lieferung ist unsere Bestellung maßgebend.
2. Die zur Bestellung gehörenden Zeichnungen, Beschreibungen usw. sind für den Lieferanten verbindlich, jedoch hat er sie auf etwaige Unstimmigkeiten zu prüfen und uns auf entdeckte oder vermutete Fehler unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Für von ihm erstellte Zeichnungen, Pläne und Berechnungen bleibt der Lieferant auch dann allein verantwortlich, wenn diese von uns genehmigt werden.
3. Soweit in der Bestellung keine weitergehenden Anforderungen festgelegt werden, sind die Liefergegenstände in handelsüblicher Güte und soweit CE, DIN, VDI, DVGW, DIN-EN, GMP, HACCP, QS oder ihnen gleichzusetzenden Normen bestehen, in Übereinstimmung mit diesen zu liefern. Die Liefergegenstände sind in jedem Fall so herzustellen und auszurüsten, dass sie den am Tage der Lieferung am Erfüllungsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere über technische Arbeitsmittel, gefährliche Arbeitsstoffe, Unfallverhütung, Emissionsschutz und Arbeitsstättenschutz genügen sowie den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und Elektro-Installationsmaterial müssen nach den VDEBestimmungen gefertigt sein. Die zeichenfähigen Erzeugnisse müssen nach VDE geprüft sein und das VDE-Prüfzeichen dauerhaft tragen.
4. Für die Gewichtsermittlung gelten die von unseren Mitarbeitern auf unseren Werkswaagen ermittelten Eingangsgewichte. Soweit ein Verwiegen bei uns nicht möglich ist, gelten die bahnamtlichen auf dem Frachtbrief nachgewiesenen oder bei LKW-Anlieferung die von einer öffentlichen Waage ermittelten Gewichte. Ist ein Verwiegen des Liefergegenstandes nicht möglich, so hat der Lieferer das Konstruktionsgewicht nachzuweisen.
1. Die vereinbarten Liefertermine sind pünktlich einzuhalten. Ist statt eines Liefertermins ein Zeitraum bestimmt, in welchem die Lieferung zu erfolgen hat, ist spätestens am letzten Tag des Zeitraumes zu liefern. Ist ein Zeitraum für mehrere Lieferungen bestimmt, ist jeweils sofort nach Abruf durch uns zu liefern. Der Lieferant verpflichtet sich, sich über die Warenannahmezeiten der einzelnen von ihm zu beliefernden Betriebsstätten rechtzeitig vorab zu informieren. Warenanlieferungen außerhalb der Annahmezeiten können abgewiesen werden und gelten nicht als fristwahrend.
2. Der Lieferant ist ohne besondere Vereinbarung im Einzelfall nicht zur Lieferung vor einem vereinbarten Termin berechtigt. Bei Lieferungen vor dem vereinbarten Termin sind wir berechtigt, zu Lasten und auf Risiko des Lieferanten die Ware zu retournieren oder in einem Speditionslager zwischenzulagern.
3. Wird eine Überschreitung des Liefertermins erkennbar, hat der Lieferant uns unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer schriftlich zu unterrichten. Durch eine solche Mitteilung wird der Lieferant nicht von seinen Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag befreit; uns verbleiben alle gesetzlichen und vertraglichen Rechte.
4. Der Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, es sei denn, es handelt sich um eine Einzelanfertigung. Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, das die Pflichtverletzung nachweislich auf höherer Gewalt im Bereich des Lieferanten oder unverschuldeten Arbeitskämpfen beruht; auf mangelnde Selbstbelieferung aus anderen Ursachen kann sich der Lieferant nicht berufen. Bei Überschreitung des Liefertermins infolge höherer Gewalt oder unverschuldeter Arbeitskämpfe können wir entweder die Ausführung der Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen, ohne dass dem Lieferanten daraus Ansprüche erwachsen, oder nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Ist der Lieferant in Verzug, können wir unbeschadet weiterer Rechte eine Vertragsstrafe i.H.v. 0,5% des Nettopreises pro vollendete Verzugs-Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspäteten Lieferung. Wir sind berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Nehmen wir die verspätete Leistung an, müssen wir die Vertragsstrafe spätestens mit der letzten Zahlung auf die verspätete Lieferung geltend machen. Ist die Lieferung aufgrund Verschuldens des Lieferanten unmöglich, können wir unbeschadet weiterer Rechte eine Vertragsstrafe i.H.v 5 % des Nettopreises verlangen; wir sind berechtigt, die Vertragsstrafe als Mindestbetrag eines vom Lieferanten nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
7. Auch im Falle von Meinungsverschiedenheiten und sich daraus ergebenden gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Lieferanten und uns müssen die von ihm geschuldeten Lieferungen und/oder Leistungen ohne Beeinträchtigung ausgeführt und die vereinbarten Termine eingehalten werden.
Personen, die in Erfüllung des Liefervertrages Arbeiten innerhalb unseres Betriebes ausführen, sind den Bestimmungen unserer Betriebsordnung unterworfen. Die für das Betreten unserer Anlagen bestehenden Vorschriften sind einzuhalten. Für Schäden, die diese Personen auf unseren Grundstücken oder in unseren Anlagen erleiden, haften wir nicht, es sei denn, es handelt sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden oder Schäden durch Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
1. Der Lieferant hat für ausreichende Verpackung des Liefergegenstandes im Rahmen des Handelsüblichen zu sorgen.
2. Soweit eine gesonderte Vergütung für die Verpackung ausdrücklich vereinbart war, behalten wir uns das Recht vor, für den Versand benutztes wertvolles Verpackungsmaterial frachtfrei an die Anschrift des Lieferanten zurückzusenden unter Rückbelastung der vollen Mietgebühren oder 2/3 des Verpackungswertes.
3. Versand hat an die von uns vorgeschriebene Empfangsstelle zu erfolgen. Lieferungen, für die wir Frachtkosten ganz oder teilweise zu tragen haben, sind auf die für uns billigste Versandart und zu den günstigsten Frachttarifen zu befördern.
4. Unbeschadet der Preisstellung geht die Gefahr mit der Übergabe des Liefergegenstandes an der von uns angegebenen Empfangsstelle auf uns über.
5. Versandanzeigen sind in dreifacher Ausfertigung für jede Empfangsstelle getrennt sofort bei Abgang jeder einzelnen Lieferung einzureichen. Jeder Sendung ist ein Packzettel in neutraler Form beizufügen. In den Versandpapieren sind unsere Bestellnummern anzugeben.
6. Liegen uns bei Eingang des Liefergegenstandes keine ordnungsgemäßen Versandpapiere vo oder sind unsere Bestellnummern in den Versandpapieren nicht richtig angegeben, so gehen alle dadurch anfallenden Mehrkosten zu Lasten des Lieferanten. Wir sind in diesen Fällen auch berechtigt, die Entgegennahme der Lieferung auf Kosten des Lieferanten zu verweigern.
7. Die Entgegennahme des Liefergegenstandes können wir ferner verweigern, wenn ein Ereignis höherer Gewalt oder sonstige außerhalb unseres Willens liegende Umstände, einschließlich Arbeitskämpfe, uns die Entgegennahme unmöglich oder unzumutbar machen. In einem solchen Fall hat der Lieferant den Liefergegenstand auf seine Kosten und Gefahr einzulagern.
1. Der Lieferant haftet uns bei schuldhaftem Verhalten für den Verlust oder die Beschädigung beigestellter Sachen. Von einer Beeinträchtigung solcher Sachen sind wir unverzüglich zu unterrichten.
2. Die von uns beigestellten Materialien werden in unserem Auftrag be- und verarbeitet und bleiben in der Be- und Verarbeitungsstufe unser Eigentum. Bei der Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, steht uns das Miteigentum an der neu hergestellten Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Wert unserer Beistellung steht zum Wert aller bei der Herstellung verwendeter Sachen sowie der vom Lieferanten getätigten Aufwendungen für deren Verarbeitung. Insoweit verwahrt der Lieferant unentgeltlich die Sachen auch für uns. Das gleiche gilt, wenn durch Vermischung oder Vermengung unser Eigentum untergehen sollte.
1. Wir behalten uns vor, während der Fertigung und vor der Lieferung die Qualität des verwendeten Materials, Maß- und Mengengenauigkeit und sonstige Qualität der hergestellten Teile sowie die Einhaltung der sonstigen Vorschriften der Bestellung im Werke des Lieferanten und seiner Vorlieferanten zu prüfen.
2. Haben wir uns eine Endkontrolle des fertiggestellten Liefergegenstandes im Werk des Lieferanten durch uns und/oder durch einen von uns beauftragten Dritten vorbehalten, so ist uns und/oder dem beauftragten Dritten der Termin zur Endkontrolle schriftlich 14 Tage vorher mitzuteilen, es sei denn, dass eine andere Regelung vereinbart ist. Die sachlichen Kosten für Fertigungsprüfungen und Endkontrollen gehen zu Lasten des Lieferanten.
3. Haben wir die Endkontrolle des fertiggestellten Liefergegenstandes durch einen Dritten vorgeschrieben, so hat der Lieferant die Endkontrolle durch den Dritten für uns kostenlos zu veranlassen und uns das Kontrollergebnis unverzüglich, spätestens mit den Versandpapieren, zuzuleiten.
4. Die Fertigungsprüfungen und die Endkontrolle entbinden den Lieferanten nicht von seinen Erfüllungs- und Gewährleistungsverpflichtungen gemäß nachstehendem § 13.
1. Rechnungen sind nicht der Sendung beizufügen, sondern getrennt sofort nach der Lieferung für jede Bestellung gesondert unter Angabe der Bestellnummer und Abrufnummer einzureichen. Zahlungsvereinbarungen sind auf der Rechnung ungekürzt wiederzugeben. Rechnungen, die am 3. des der Lieferung folgenden Monats nicht vorliegen, können wir erst am Ende des dem Rechnungseingangs folgenden Monats ohne Zinsvergütung begleichen. Eine vereinbarte Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ist in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
2. Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der Rechnungen und der Vertragsmäßigkeit der bezahlten Leistungen. Zahlung erfolgt, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, nach Eingang des Liefergegenstandes und der Rechnung innerhalb von 21 Tagen mit 3 % Skonto, 30 Tage netto ohne Abzug in Zahlungsmitteln nach unserer Wahl. Eine vor dem vereinbarten Termin ausgeführte Lieferung berührt nicht die an diesen Termin gebundene Zahlungsfrist. Bei Zahlung in Eigenakzepten oder Kundenwechseln tragen wir den Diskont zu den am Tage der Wechselhergabe erzielbaren Bedingungen.
3. Wir sind berechtigt, gegenüber Forderungen des Lieferanten ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder diese durch Aufrechnung zu erfüllen.
1. Ohne unsere schriftliche Zustimmung kann der Lieferant seine vertraglichen Ansprüche weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten. Für Vorausabtretungen im Rahmen eines Eigentumsvorbehaltes von Vorlieferanten des Lieferanten wird hierdurch die Zustimmung mit der Maßgabe erteilt, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderungen zulässig ist.
2. Der Lieferant ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit anderen als unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen nicht unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen geltend zu machen.
1. Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften mit den folgenden Maßgaben:
2. Der Lieferant haftet auch dafür, dass durch die Lieferung oder Verwendung der gelieferten Sache Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, nicht verletzt werden.
3. Hat der Lieferant Nacherfüllung zu leisten, so sind wir von einer etwaig bestehenden Pflicht zur unverzüglichen nochmaligen Kontrolle der gelieferten Sache und zur nochmaligen unverzüglichen Rüge bei Fortbestehen der Mangelhaftigkeit befreit.
4. Werden wir von Dritten wegen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Anspruch genommen, so gilt für unseren Rückgriff gegen den Lieferanten und für die Verjährung aller unserer mit der Gewährleistung zusammenhängenden Ansprüche eine Frist von drei Jahren.
Die Benutzung unserer Anfragen, Bestellungen und des damit verbundenen Schriftwechsels zu Werbezwecken ist nicht gestattet.
Der Lieferant erklärt, den Verhaltenskodex „Handeln im grünen Bereich“, der in jeweils aktueller Version auch auf der Internetseite www.agravis.de abrufbar ist, zu kennen und zu beachten. Der Lieferant ergreift dazu alle zumutbaren Maßnahmen und stimmt sich bei Problemen und Unklarheiten mit uns ab.
Für diese AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht).
1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist die von uns bezeichnete Empfangsstelle, für Zahlungen unser Sitz.
2. Ist der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, dann gilt: Gerichtsstand – auch internationaler – für Streitigkeiten aller Art, auch Wechselklagen, ist der Ort des für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständigen deutschen Gerichtes. Wir sind auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber anderen Lieferanten bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Stand 12/2015
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1. Konstruktions- und/oder Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden für den vertragsgemäßen Verwendungszweck zumutbar sind.
2. Muster, Proben, Analysedaten und sonstige Beschaffenheitsangaben unsererseits sind im Rahmen des Handelsüblichen nur Anhaltspunkte innerhalb der tatsächlich anzutreffenden Bandbreite der entsprechenden Werte zu Abmessung, Farbe, Qualität, chemischer Zusammensetzung und Wirkungsweise der von uns gelieferten Ware. Außer bei dem Bezug von Mineralölerzeugnissen beträgt die zulässige Mengentoleranz bei allen Beförderungsarten zur vertraglich vereinbarten Menge +/- 5 %. Mengenangaben im Angebot oder Kaufvertrag mit dem Zusatz „ca.“ berechtigen zu einer bis zu 10 %igen Mehr- oder Minderlieferung. Der Vertrag gilt auch bei entsprechender Mehr- oder Minderlieferung als erfüllt. Der Kaufpreis richtet sich dann nach Ziffer III. 2. dieser AGB.
3. Eine Garantie für die Beschaffenheit, die Haltbarkeit oder den Ertrag des Liefergegenstandes oder ein Beschaffungsrisiko übernehmen wir nur durch ausdrückliche Erklärung, nicht aber aufgrund des Inhaltes von Produktbeschreibungen, technischen Daten und anderen Drucksachen und Informationen.
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Lager oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Angegebene und vereinbarte Preise verstehen sich Unternehmern gegenüber netto zuzüglich der Mehrwertsteuer in der zur Zeit der Ausführung unserer Leistungen geltenden gesetzlichen Höhe.
2. Unsere Kaufpreisforderung erhöht oder ermäßigt sich entsprechend der tatsächlich nach Ziffer II. 2. gelieferten Menge.
3. Mangels besonderer Vereinbarungen ist die Zahlung sofort nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle zu leisten. Skontozusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
4. Zahlungen dürfen an unsere Angestellten nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.
5. Wir nehmen Wechsel oder Schecks nur bei entsprechender Vereinbarung und nur zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
6. Unsere Forderungen werden auch im Fall der Gewährung von Zahlungsfristen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn der Kunde schuldhaft Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Tatsachen eintreten, die begründeten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen. Hiervon abweichende Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes bleiben unberührt.
7. Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nicht aufrechnen, es sei denn, der zur Aufrechnung gestellte Anspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Unternehmer dürfen gegenüber unseren Ansprüchen ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der ihnen zugrunde liegende Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das gilt auch für das unternehmerische Zurückbehaltungsrecht aus den §§ 369 bis 372 HGB.
8. Besteht zwischen uns und dem Kunden eine laufende Geschäftsbeziehung, so werden -soweit nichts anderen bestimmt ist- alle entstehenden gegenseitigen Forderungen in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Bestimmungen des HGB gelten. Auf dem Kontokorrentkonto werden die einzelnen Schuldsalden mindestens in Höhe eines Zinssatzes von 5 % bei Verbrauchern und 9 % bei Unternehmern jeweils über dem Basiszinssatz verzinst. Unsere Kontoauszüge gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Wir werden den Kunden hierauf spätestens mit Beginn der Frist besonders hinweisen.
9. Im Falle einer Zahlung im SEPA-Basis- oder Firmenlastschriftverfahren benachrichtigen wir den Kunden bei einmaliger SEPA-Lastschrift und bei jeder SEPA-Dauerlastschrift mit wechselnden Beträgen spätestens einen Werktag vor Lastschrifteinzug über diesen. Bei erstmaliger SEPA-Dauerlastschrift mit gleichbleibenden Beträgen benachrichtigen wir den Kunden spätestens einen Werktag vor der ersten Lastschrift über den ersten Lastschrifteinzug und die Folgeeinzüge.
1. Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben haben. Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Lieferfrist mit dem Tage der Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrages oder der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf bei einer Versandschuld der Liefergegenstand an die zum Transport vorgesehene Person übergeben wurde, oder bei Eigentransport unser Lager oder bei Versendung ab Werk das Werk des Herstellers verlassen hat oder bei einer Hohlschuld die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
3. Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen für die Erbringung unserer vertraglich geschuldeten Lieferung/Leistung, Lieferungen/Leistungen unserer Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender entsprechender Eindeckung (kongruente Eindeckung) nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) ein, so werden wir den Kunden unverzüglich schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Der Höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen -z.B. durch Feuer, Wasser oder Maschinenschäden -, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind, gleich. Ist ein Liefer-/Leistungstermin oder eine Liefer-/Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird/werden diese/r aufgrund von vorstehend dargestellten Ereignissen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen. Vorstehende Reglung gilt entsprechend, wenn aus den vorgenannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Liefer- und/oder Leistungstermins eine übliche Liefer- und Leistungsfrist mehr als 7 Kalendertage überschritten wurde. Wird der Vertrag bei von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf Grund der vorstehenden Bestimmungen durch uns oder den Kunden ganz oder teilweise aufgelöst, werden wir dem Kunden für den Fall, dass dieser vorgeleistet haben sollte, den auf den aufgelösten Teil des Vertrages entfallenden Teil der Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der bis zur Lieferung bestehenden Vertragspflicht des Kunden voraus.
1. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert.
2. Ist der Kunde Unternehmer, geht bei einer Versendungsschuld mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes die Gefahr auf den Kunden über. Das gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Kunde die Versandkosten übernommen hat.
3. Ist der Kunde Unternehmer und verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
4. Angelieferte Gegenstände sind auch dann, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner nach Gesetz und Vertrag bestehenden Rechte entgegenzunehmen.
5. Teillieferungen sind zulässig.
1. Wir leisten für den Liefergegenstand Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend und in den Ziffern VII. oder VIII. nichts anderes bestimmt ist:
2. Für Verbraucher gilt:
2.1. Die Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an einem gebrauchten, beweglichen Liefergegenstand verjähren vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer Vl. Nr. 4 in einem Jahr ab Gefahrübergang.
2.2. Verbraucher haben uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einem Monat ab Empfang der Ware anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte für offensichtliche Mängel.
3. Für Unternehmer gilt:
3.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Verkauf gebrauchter, beweglicher Liefergegenstände unter dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Hat der Kunde bei einem gebrauchten, beweglichen Kaufgegenstand im Einzelfall Gewährleistungsansprüche - etwa wegen gesonderter Vereinbarung - , so verjähren die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln ein Jahr nach Gefahrübergang. Das gilt nicht in den in Ziffer 4 dieses Abschnitts genannten Fällen.
3.2. Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an beweglichen, neu hergestellten Liefergegenständen verjähren vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer Vl. Nr. 4 in einem Jahr ab Gefahrübergang.
3.3. Für Mängel, die den Wert der Ware oder ihre Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern, leisten wir nach unserer Wahl zunächst Nachlieferung oder Nachbesserung. Bei unerheblichen Mängeln können wir anstelle der Nacherfüllung Minderung gewähren.
3.4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, stehen dem Kunden die Rechte auf Minderung, Rücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung nur zu, wenn er uns vor Ausübung dieser Rechte schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen zur Nacherfüllung gesetzt hat. Diese Rechte setzen ferner voraus, dass der Kunde uns unmissverständlich androht, die Nacherfüllung nach Ablauf dieser Frist nicht mehr zu akzeptieren. Diese Regelung gilt nicht, wenn nach dem Gesetz eine Fristsetzung entbehrlich ist.
4. Die vorstehenden Regelungen über den Ausschluss der Mängelansprüche des Kunden und die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos sowie wenn in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB eine längere Frist festgelegt ist.
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen der Arglist, des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart war, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist der Anspruch auf Ersatz des Schadens auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Für Kaufverträge über die einzelnen Warenarten gilt - wenn der Kunde nicht Verbraucher ist – außerdem folgendes:
1. Düngemittel: Angaben über Prozentgehalte oder Mischungsverhältnisse unserer Waren sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Abweichungen, wie sie trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung der Ware und der Bestimmung unvermeidlich sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen und Forschungsarbeit. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Kunde verantwortlich.
2. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen nur in unangebrochenen Originalabfüllungen weiterverkauft werden. Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr einiger dieser Mittel aus Deutschland ohne Zustimmung des Herstellers verboten ist. Auskünfte über Eigenschaften, Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten erteilen wir nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
3. Die von uns in den Bereichen Saatgut, Düngemittel bzw. Pflanzenschutzmittel gelieferten Waren können zu einer Änderung der Bodenqualität führen. Auch wenn die Veränderung durch eine Wechselwirkung verschiedener Umstände hervorgerufen wird, gilt dies nicht als Mangel der gelieferten Ware. Unsere Haftung ist in beiden Fällen ausgeschlossen.
4. Sonderregelungen für einzelne Produkte:
1. Für Unternehmer gilt:
1.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufender Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
1.2. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
1.3. Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne von §950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Kunde uns schon jetzt im gleichen Verhältnis das Miteigentum hieran. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.4. Erwerben wir in den Fällen der Ziffer 1.3 neues Eigentum, so übertragen wir dieses bereits jetzt unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung unserer in Ziffer 1.1 dieses Abschnitts genannten Forderungen auf den Kunden.
1.5. Der Kunde tritt einen erstrangigen Teil der Forderung aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware in Höhe des von uns berechneten Kaufpreises für den Liefergegenstand schon jetzt an uns ab.
1.6. Der Kunde ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen und uns die Abtretungsanzeige auszuhändigen oder die direkte Anzeige zu ermöglichen. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der Schätzwert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Kunden um mehr als 30%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
2. Für Kunden, die nicht Unternehmer sind, gilt:
2.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für die Lieferung von Ersatzteilen für den entsprechenden Kaufgegenstand und an ihm ausgeführte Reparaturen nebst Zinsen und dergleichen vor.
2.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand ohne unsere Zustimmung weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen untrennbar zu vermengen, zu vermischen oder zu verbinden, solange er unsere Forderungen gemäß Ziffer 2.1 dieses Abschnitts nicht bezahlt hat.
3. Für alle Kunden gilt:
3.1. Beabsichtigt der Kunde nicht den sofortigen, berechtigten Wiederverkauf des Liefergegenstandes oder verlangen wir eine Versicherung, hat der Kunde die uns gehörenden Waren in angemessenen Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und uns die Versicherungsansprüche abzutreten. Wir sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Kunden zu leisten.
3.2. Treten wir wegen vom Kunden zu vertretenen vertragswidrigen Verhaltens vom Vertrag zurück, so ist der Kunde verpflichtet, unter anderem die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes sowie die dadurch anfallenden Verwaltungskosten zu tragen. Diese Kosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen unsererseits gutgebracht.
3.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde uns für den entstandenen Ausfall.
3.4. Im Falle des Bestehens oder Abschlusses eines Kreditvertrages unter Verpfändung des betrieblichen Inventars verpflichtet sich der Kunde, unsere Eigentumsrechte aus dem Eigentumsvorbehalt an den noch nicht vollständig bezahlten Liefergegenständen bei dem betreffenden Kreditinstitut zu sichern.
Zur Prüfung der Bonität des Kunden können wir entsprechende Informationen (z. B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern und Auskunfteien abfragen. Zu den abgefragten Informationen gehören neben dem Namen auch Informationen über die Anschrift des Kunden und bei natürlichen Personen das Geburtsdatum. Diese Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO. Darüber hinaus haben wir ein berechtigtes Interesse an der Durchführung von Bonitätsabfragen gem. Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO. Eine Verarbeitung zu einem anderen Zweck als der Bonitätsprüfung, eine Weitergabe der Daten an Dritte oder eine Übermittlung in ein Drittland finden nicht statt. Dem Kunden wird bei Abfrage der Daten innerhalb eines Monats mitgeteilt, aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen. Die personenbezogenen Daten werden von dem Vertragspartner gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung beendet ist und keine gesetzliche Verpflichtung besteht, diese Daten vorzuhalten.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/ consumers/odr/ zu finden ist. Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und bieten diese Möglichkeit auch nicht an.
1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Sitz. Dies gilt auch für Ansprüche, die im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden. Wir sind darüber hinaus berechtigt, Klage auch in einem Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Die in Ziffer VIII. getroffenen Regelungen (z. B. Schiedsgericht) bleiben hiervon unberührt.
2. Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG). Der gesetzliche Vorrang verbraucherschützender Normen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt hiervon unberührt.
Stand 06/2018
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Was analysieren und verarbeiten wir konkret?
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Wir nutzen ihre personenbezogenen Daten unter anderem in den folgenden Fällen:
Soweit wir hinsichtlich der Bereitstellung des Kundenportals als Dienstleister für Auftrag gebenden Genossenschaften fungieren, haben wir entsprechende Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen abgeschlossen, mit denen ebenfalls die vorgenannten Sicherheitsmaßnahmen erfasst werden.
Sofern Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere konkretisierte Zwecke eingewilligt haben, ist die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns zulässig. Sie können diese Einwilligung mit Blick auf die Zukunft jederzeit widerrufen, ohne dass Ihnen hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (Kosten Ihres Internet-Anschlusses) entstehen. Der Widerruf der Einwilligung berührt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen.
Als Unternehmen unterliegen wir den unterschiedlichsten gesetzlichen Anforderungen (bspw. aus der Steuergesetzgebung). Um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten.
Wir achten den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und geben Informationen über Sie nur dann weiter, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben, oder zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen.
Bei folgenden Empfängern kommt eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten beispielsweise in Betracht:
Damit wir unsere vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können, kooperieren wir mit anderen Unternehmen. Dazu gehören:
Eigene Dienstleister
Um unseren Betrieb effizient gestalten zu können, greifen wir auf die Dienste externer Dienstleister zurück, die zur Erfüllung der beschriebenen Zwecke personenbezogene Daten von Ihnen erhalten können, darunter IT-Dienstleister, Druck- und Telekommunikationsdienstleister, Inkasso-, Beratungs- oder Vertriebsunternehmen. Wichtig: Wir achten genau auf Ihre personenbezogenen Daten!
Um sicherzustellen, dass bei den Dienstleistern dieselben datenschutzrechtlichen Standards wie in unserem Haus eingehalten werden, haben wir entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen. Diese Verträge regeln u.a.:
Bei Dienstleistern, die ihren Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben, nehmen wir spezielle Sicherheitsmaßnahmen (z.B. durch die Verwendung besonderer Vertragsklauseln) vor, um zu gewährleisten, dass die Daten mit demselben Maß an Umsicht behandelt werden wie im EWR. Wir überprüfen alle unsere Dienstleister regelmäßig auf die Einhaltung unserer Vorgaben.
Ganz wichtig: Auf keinen Fall verkaufen wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte!
Wenn Sie im Rahmen der Portalnutzung einen der Webshops oder DELOS nutzen, werden im Zuge dessen Daten (z.B. Log-In-Daten, Kundennummer, Adresse) an die für diese Dienste zuständigen Gesellschaften übermittelt.
Im Kontext der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und AGRAVIS benötigen wir von Ihnen folgende Kategorien personenbezogener Daten:
Ohne diese Daten ist es uns nicht möglich, Verträge mit Ihnen einzugehen oder durchzuführen.
Gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen speichern wir Ihre personenbezogenen Daten nicht länger, als wir sie für die Zwecke der jeweiligen Verarbeitung benötigen. Sofern die Daten nicht mehr zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten benötigt werden, werden sie von uns regelmäßig gelöscht, außer, ihre befristete Aufbewahrung ist weiter notwendig. Folgende Gründe können für eine weitere Aufbewahrung vorliegen:
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen auch bestimmte Rechte zu. Genaueres ergibt sich aus den entsprechenden Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (dort in den Artikeln 15 bis 21).
Sie haben das Recht, von uns darüber Auskunft zu erhalten, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir verarbeiten. Sofern diese Informationen nicht (mehr) stimmen sollten, können Sie von uns die Berichtigung der Daten verlangen, bei unvollständigen Angaben deren Ergänzung. Sofern wir Ihre Daten an Dritte weitergegeben haben, informieren wir die entsprechenden Dritten bei entsprechender Rechtslage.
Unter folgenden Umständen können Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen:
Beachten Sie bitte, dass wir vor der Löschung Ihrer Daten prüfen müssen, ob kein legitimer Grund zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vorliegt.
Aus einem der folgenden Gründe können Sie von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen:
Sofern die Verarbeitung im öffentlichen Interesse oder auf Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen. Bei erfolgtem Widerspruch werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht weiter verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung Ihrer Daten nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder weil Ihre personenbezogenen Daten der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen. Der Widerspruch steht der Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung nicht entgegen.
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1. Lieferant im Sinne dieser Bedingungen ist jeder Unternehmer, der uns Lieferungen und/oder Leistungen erbringt oder erbringen soll. Ist nachfolgend von Lieferungen die Rede, sind auch Leistungen gemeint und umgekehrt.
2. Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers dessen Lieferungen vorbehaltlos annehmen.
3. Die AEB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Lieferungen und/oder Leistungen mit demselben Lieferanten, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1. Angebote sind für uns unverbindlich und kostenlos einzureichen.
2. Dem Lieferanten zur Verfügung gestellte oder von ihm nach unseren Angaben gefertigte Zeichnungen, Modelle, Muster und sonstige Unterlagen dürfen nur zur Bearbeitung des Angebots und zur Ausführung der bestellten Lieferung verwendet werden. Sie sind uns unaufgefordert nach Erledigung unserer Anfrage oder nach Ausführung der bestellten Lieferung unverzüglich zu übergeben. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
1. Bestellungen und sonstige Erklärungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich abgegeben oder bestätigt werden.
2. Auftragsbestätigungen sind an uns voll inhaltlich konform mit der Bestellung und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum der Bestellung (eingehend) zu übermitteln. Sollte die Bestätigung nicht innerhalb dieser Frist eingehen, sind wir zum Widerruf des Auftrags berechtigt.
3. Bestätigt der Lieferant unsere Bestellung mit abweichenden Bedingungen, so bedarf es einer gesonderten Annahme durch uns.
4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Verkäufer uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1. Die Preise sind Festpreise, soweit nicht eine Preisgleitklausel oder ein Preisvorbehalt ausdrücklich von uns bestätigt ist. Die Preise schließen die Vergütung für alle dem Lieferanten mit diesem Auftrag übertragenen Lieferungen und Leistungen ein; Verpackung wird nur bezahlt, wenn eine gesonderte Vergütung dafür ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Die vereinbarten Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, frei Haus an der von uns angegebenen Empfangsstelle.
3. Preiserhöhungen müssen von uns schriftlich anerkannt werden.
1. Für Inhalt, Art und Umfang der Lieferung ist unsere Bestellung maßgebend.
2. Die zur Bestellung gehörenden Zeichnungen, Beschreibungen usw. sind für den Lieferanten verbindlich, jedoch hat er sie auf etwaige Unstimmigkeiten zu prüfen und uns auf entdeckte oder vermutete Fehler unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Für von ihm erstellte Zeichnungen, Pläne und Berechnungen bleibt der Lieferant auch dann allein verantwortlich, wenn diese von uns genehmigt werden.
3. Soweit in der Bestellung keine weitergehenden Anforderungen festgelegt werden, sind die Liefergegenstände in handelsüblicher Güte und soweit CE, DIN, VDI, DVGW, DIN-EN, GMP, HACCP, QS oder ihnen gleichzusetzenden Normen bestehen, in Übereinstimmung mit diesen zu liefern. Die Liefergegenstände sind in jedem Fall so herzustellen und auszurüsten, dass sie den am Tage der Lieferung am Erfüllungsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere über technische Arbeitsmittel, gefährliche Arbeitsstoffe, Unfallverhütung, Emissionsschutz und Arbeitsstättenschutz genügen sowie den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und Elektro-Installationsmaterial müssen nach den VDEBestimmungen gefertigt sein. Die zeichenfähigen Erzeugnisse müssen nach VDE geprüft sein und das VDE-Prüfzeichen dauerhaft tragen.
4. Für die Gewichtsermittlung gelten die von unseren Mitarbeitern auf unseren Werkswaagen ermittelten Eingangsgewichte. Soweit ein Verwiegen bei uns nicht möglich ist, gelten die bahnamtlichen auf dem Frachtbrief nachgewiesenen oder bei LKW-Anlieferung die von einer öffentlichen Waage ermittelten Gewichte. Ist ein Verwiegen des Liefergegenstandes nicht möglich, so hat der Lieferer das Konstruktionsgewicht nachzuweisen.
1. Die vereinbarten Liefertermine sind pünktlich einzuhalten. Ist statt eines Liefertermins ein Zeitraum bestimmt, in welchem die Lieferung zu erfolgen hat, ist spätestens am letzten Tag des Zeitraumes zu liefern. Ist ein Zeitraum für mehrere Lieferungen bestimmt, ist jeweils sofort nach Abruf durch uns zu liefern. Der Lieferant verpflichtet sich, sich über die Warenannahmezeiten der einzelnen von ihm zu beliefernden Betriebsstätten rechtzeitig vorab zu informieren. Warenanlieferungen außerhalb der Annahmezeiten können abgewiesen werden und gelten nicht als fristwahrend.
2. Der Lieferant ist ohne besondere Vereinbarung im Einzelfall nicht zur Lieferung vor einem vereinbarten Termin berechtigt. Bei Lieferungen vor dem vereinbarten Termin sind wir berechtigt, zu Lasten und auf Risiko des Lieferanten die Ware zu retournieren oder in einem Speditionslager zwischenzulagern.
3. Wird eine Überschreitung des Liefertermins erkennbar, hat der Lieferant uns unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer schriftlich zu unterrichten. Durch eine solche Mitteilung wird der Lieferant nicht von seinen Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag befreit; uns verbleiben alle gesetzlichen und vertraglichen Rechte.
4. Der Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, es sei denn, es handelt sich um eine Einzelanfertigung. Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, das die Pflichtverletzung nachweislich auf höherer Gewalt im Bereich des Lieferanten oder unverschuldeten Arbeitskämpfen beruht; auf mangelnde Selbstbelieferung aus anderen Ursachen kann sich der Lieferant nicht berufen. Bei Überschreitung des Liefertermins infolge höherer Gewalt oder unverschuldeter Arbeitskämpfe können wir entweder die Ausführung der Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen, ohne dass dem Lieferanten daraus Ansprüche erwachsen, oder nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Ist der Lieferant in Verzug, können wir unbeschadet weiterer Rechte eine Vertragsstrafe i.H.v. 0,5% des Nettopreises pro vollendete Verzugs-Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspäteten Lieferung. Wir sind berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Nehmen wir die verspätete Leistung an, müssen wir die Vertragsstrafe spätestens mit der letzten Zahlung auf die verspätete Lieferung geltend machen. Ist die Lieferung aufgrund Verschuldens des Lieferanten unmöglich, können wir unbeschadet weiterer Rechte eine Vertragsstrafe i.H.v 5 % des Nettopreises verlangen; wir sind berechtigt, die Vertragsstrafe als Mindestbetrag eines vom Lieferanten nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
7. Auch im Falle von Meinungsverschiedenheiten und sich daraus ergebenden gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Lieferanten und uns müssen die von ihm geschuldeten Lieferungen und/oder Leistungen ohne Beeinträchtigung ausgeführt und die vereinbarten Termine eingehalten werden.
Personen, die in Erfüllung des Liefervertrages Arbeiten innerhalb unseres Betriebes ausführen, sind den Bestimmungen unserer Betriebsordnung unterworfen. Die für das Betreten unserer Anlagen bestehenden Vorschriften sind einzuhalten. Für Schäden, die diese Personen auf unseren Grundstücken oder in unseren Anlagen erleiden, haften wir nicht, es sei denn, es handelt sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden oder Schäden durch Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
1. Der Lieferant hat für ausreichende Verpackung des Liefergegenstandes im Rahmen des Handelsüblichen zu sorgen.
2. Soweit eine gesonderte Vergütung für die Verpackung ausdrücklich vereinbart war, behalten wir uns das Recht vor, für den Versand benutztes wertvolles Verpackungsmaterial frachtfrei an die Anschrift des Lieferanten zurückzusenden unter Rückbelastung der vollen Mietgebühren oder 2/3 des Verpackungswertes.
3. Versand hat an die von uns vorgeschriebene Empfangsstelle zu erfolgen. Lieferungen, für die wir Frachtkosten ganz oder teilweise zu tragen haben, sind auf die für uns billigste Versandart und zu den günstigsten Frachttarifen zu befördern.
4. Unbeschadet der Preisstellung geht die Gefahr mit der Übergabe des Liefergegenstandes an der von uns angegebenen Empfangsstelle auf uns über.
5. Versandanzeigen sind in dreifacher Ausfertigung für jede Empfangsstelle getrennt sofort bei Abgang jeder einzelnen Lieferung einzureichen. Jeder Sendung ist ein Packzettel in neutraler Form beizufügen. In den Versandpapieren sind unsere Bestellnummern anzugeben.
6. Liegen uns bei Eingang des Liefergegenstandes keine ordnungsgemäßen Versandpapiere vo oder sind unsere Bestellnummern in den Versandpapieren nicht richtig angegeben, so gehen alle dadurch anfallenden Mehrkosten zu Lasten des Lieferanten. Wir sind in diesen Fällen auch berechtigt, die Entgegennahme der Lieferung auf Kosten des Lieferanten zu verweigern.
7. Die Entgegennahme des Liefergegenstandes können wir ferner verweigern, wenn ein Ereignis höherer Gewalt oder sonstige außerhalb unseres Willens liegende Umstände, einschließlich Arbeitskämpfe, uns die Entgegennahme unmöglich oder unzumutbar machen. In einem solchen Fall hat der Lieferant den Liefergegenstand auf seine Kosten und Gefahr einzulagern.
1. Der Lieferant haftet uns bei schuldhaftem Verhalten für den Verlust oder die Beschädigung beigestellter Sachen. Von einer Beeinträchtigung solcher Sachen sind wir unverzüglich zu unterrichten.
2. Die von uns beigestellten Materialien werden in unserem Auftrag be- und verarbeitet und bleiben in der Be- und Verarbeitungsstufe unser Eigentum. Bei der Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, steht uns das Miteigentum an der neu hergestellten Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Wert unserer Beistellung steht zum Wert aller bei der Herstellung verwendeter Sachen sowie der vom Lieferanten getätigten Aufwendungen für deren Verarbeitung. Insoweit verwahrt der Lieferant unentgeltlich die Sachen auch für uns. Das gleiche gilt, wenn durch Vermischung oder Vermengung unser Eigentum untergehen sollte.
1. Wir behalten uns vor, während der Fertigung und vor der Lieferung die Qualität des verwendeten Materials, Maß- und Mengengenauigkeit und sonstige Qualität der hergestellten Teile sowie die Einhaltung der sonstigen Vorschriften der Bestellung im Werke des Lieferanten und seiner Vorlieferanten zu prüfen.
2. Haben wir uns eine Endkontrolle des fertiggestellten Liefergegenstandes im Werk des Lieferanten durch uns und/oder durch einen von uns beauftragten Dritten vorbehalten, so ist uns und/oder dem beauftragten Dritten der Termin zur Endkontrolle schriftlich 14 Tage vorher mitzuteilen, es sei denn, dass eine andere Regelung vereinbart ist. Die sachlichen Kosten für Fertigungsprüfungen und Endkontrollen gehen zu Lasten des Lieferanten.
3. Haben wir die Endkontrolle des fertiggestellten Liefergegenstandes durch einen Dritten vorgeschrieben, so hat der Lieferant die Endkontrolle durch den Dritten für uns kostenlos zu veranlassen und uns das Kontrollergebnis unverzüglich, spätestens mit den Versandpapieren, zuzuleiten.
4. Die Fertigungsprüfungen und die Endkontrolle entbinden den Lieferanten nicht von seinen Erfüllungs- und Gewährleistungsverpflichtungen gemäß nachstehendem § 13.
1. Rechnungen sind nicht der Sendung beizufügen, sondern getrennt sofort nach der Lieferung für jede Bestellung gesondert unter Angabe der Bestellnummer und Abrufnummer einzureichen. Zahlungsvereinbarungen sind auf der Rechnung ungekürzt wiederzugeben. Rechnungen, die am 3. des der Lieferung folgenden Monats nicht vorliegen, können wir erst am Ende des dem Rechnungseingangs folgenden Monats ohne Zinsvergütung begleichen. Eine vereinbarte Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ist in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
2. Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der Rechnungen und der Vertragsmäßigkeit der bezahlten Leistungen. Zahlung erfolgt, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, nach Eingang des Liefergegenstandes und der Rechnung innerhalb von 21 Tagen mit 3 % Skonto, 30 Tage netto ohne Abzug in Zahlungsmitteln nach unserer Wahl. Eine vor dem vereinbarten Termin ausgeführte Lieferung berührt nicht die an diesen Termin gebundene Zahlungsfrist. Bei Zahlung in Eigenakzepten oder Kundenwechseln tragen wir den Diskont zu den am Tage der Wechselhergabe erzielbaren Bedingungen.
3. Wir sind berechtigt, gegenüber Forderungen des Lieferanten ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder diese durch Aufrechnung zu erfüllen.
1. Ohne unsere schriftliche Zustimmung kann der Lieferant seine vertraglichen Ansprüche weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten. Für Vorausabtretungen im Rahmen eines Eigentumsvorbehaltes von Vorlieferanten des Lieferanten wird hierdurch die Zustimmung mit der Maßgabe erteilt, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderungen zulässig ist.
2. Der Lieferant ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit anderen als unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen nicht unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen geltend zu machen.
1. Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften mit den folgenden Maßgaben:
2. Der Lieferant haftet auch dafür, dass durch die Lieferung oder Verwendung der gelieferten Sache Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, nicht verletzt werden.
3. Hat der Lieferant Nacherfüllung zu leisten, so sind wir von einer etwaig bestehenden Pflicht zur unverzüglichen nochmaligen Kontrolle der gelieferten Sache und zur nochmaligen unverzüglichen Rüge bei Fortbestehen der Mangelhaftigkeit befreit.
4. Werden wir von Dritten wegen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Anspruch genommen, so gilt für unseren Rückgriff gegen den Lieferanten und für die Verjährung aller unserer mit der Gewährleistung zusammenhängenden Ansprüche eine Frist von drei Jahren.
Die Benutzung unserer Anfragen, Bestellungen und des damit verbundenen Schriftwechsels zu Werbezwecken ist nicht gestattet.
Der Lieferant erklärt, den Verhaltenskodex „Handeln im grünen Bereich“, der in jeweils aktueller Version auch auf der Internetseite www.agravis.de abrufbar ist, zu kennen und zu beachten. Der Lieferant ergreift dazu alle zumutbaren Maßnahmen und stimmt sich bei Problemen und Unklarheiten mit uns ab.
Für diese AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht).
1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist die von uns bezeichnete Empfangsstelle, für Zahlungen unser Sitz.
2. Ist der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, dann gilt: Gerichtsstand – auch internationaler – für Streitigkeiten aller Art, auch Wechselklagen, ist der Ort des für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständigen deutschen Gerichtes. Wir sind auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber anderen Lieferanten bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Stand 12/2015
Raiffeisen Portal GmbH
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